Haftung
Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und / oder während der Mietzeit entstehen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstige Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
In der Regel übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung, sofern vorhanden, die Kosten für eigenverschuldete, aber nicht mutwillig verursachte Schäden
Bei den auf unseren Seiten angebotenen Zusatzleistungen, wie Flüge und Autovermietung handelt es sich um Leistungen, die durch die jeweiligen Firmen erbracht werden.
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